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Treuepunkte

Endlich ist es soweit, der Restart geht los, auch wenn vorerst nur für die Außengastronomie. Seit dem 22.03.2021 darf diese als erster Öffnungsschritt für die Gastronomie öffnen, sofern der Inzidenswert im Bundesland unter 100 liegt. In der Regel ist die Außengastronomie bei Gästen sehr beliebt, besonders bei gutem Wetter. Jedoch gibt es beim Thema Außengastronomie einige Dinge, die beachtet werden sollten. Hier findest du die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Außengastronomie, die dir helfen, erfolgreich in den Restart zu starten! 

 

Beantragung des Außenbereichs

Beantragung Außenbereich

Falls dein Betrieb aktuell noch keinen Außenbereich hat, kannst du diesen durch eine Erweiterung der Gaststättenerlaubnis beantragen. Falls der Außenbereich dabei nicht zu deinem Betrieb gehört, sondern eine öffentliche Fläche ist, wie z.B. eine Fußgängerzone oder ein Gehweg, ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese kannst du in deiner jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragen. In der Regel wird die Sondernutzungserlaubnis genehmigt, außer, die Stühle und Tische stellen eine Behinderung für Autos, Radfahrer, oder Fußgänger dar. 

Lärmschutz

Lärmschutz spielt eine wichtige Rolle beim Thema Außengastronomie. Hier gibt es abweichende Regelungen, die sich je Bundesland unterscheiden können. Allgemein gilt jedoch die Nachtruhe, die eingehalten werden muss. Diese beginnt um 22 Uhr, teilweise um 23 Uhr. Um sicher zu gehen, welche Uhrzeit für deinen Betrieb gilt, solltest du die genaue Uhrzeit bei deiner Gemeinde in Erfahrung bringen. 

Hygienische Portionspackungen

Das Thema Hygiene hat seit dem letzten Jahr einen besonderen Stellenwert in der Gastronomie bekommen. Damit du auch im Außenbereich die Regeln zur Hygiene einhalten kannst, empfehlen wir die Hellmann’s Portionspackungen für deine Gerichte. Die vorportionierten Stick Packs oder Premium Gläschen sind hygienisch und praktisch für dich, sicher und lecker für deine Gäste. Hier erfährst du mehr zu dem Thema.

Neben den genannten Richtlinien für die Außengastronomie gelten natürlich auch noch die zusätzlichen Corona Regelungen für die Gastronomie. 

 

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