Produkte ohne deklarationspflichtige Allergene

Barcode für o.d.A. Produkte von Unilever Food Solutions

Deklarationspflicht von Allergenen

Nach der aktuellen Fassung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung müssen seit dem 25. November 2005 alle bei verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln eingesetzten Zutaten mit allergenem Potential, die im Folgenden genannt werden, im Zutatenverzeichnis auf der Verpackung kenntlich gemacht werden.

Allergene Zutaten:

  • Glutenhaltiges Getreide und –erzeugnisse
  • Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
  • Eier und Eiererzeugnisse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Soja und Sojaerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Milchzucker)
  • Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Sellerie und Sellerieerzeugnisse
  • Senf und Senferzeugnisse
  • Sesamsamen und Sesamerzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfit in einer Konz. von > 10 mg/kg
  • Lupine und Lupinenerzeugnisse
  • Mollusken / Weichtiere und Erzeugnisse daraus

Diese 14 Allergene sind für den größten Teil aller auftretenden Lebensmittelallergien verantwortlich.

Da in unserem Unternehmen jedoch auch Rohstoffe verarbeitet werden, die diese Allergene enthalten, kann ein Übergang in Spuren nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. 

Für Speisekarten gilt die Allergen-Kennzeichnungspflicht derzeit noch nicht, ebenso nicht für unverpackte Lebensmittel, wie sie z. B. auf Wochenmärkten, an Käse- und Wursttheken verkauft werden oder für kleine Portionspackungen, die kein Zutatenverzeichnis auf der Einzelpackung benötigen, wie becel-Portionspackungen (für den Karton gilt die Deklarationspflicht.).

Wir weisen darauf hin, dass die Rezepturen unserer Produkte Änderungen unterliegen können. Maßgeblich sind die Angaben auf der Produktpackung.

Da mittlerweile 4-8% der Deutschen unter einer Nahrungsmittelallergie leiden, erweitert Unilever Food Solutions das Sortiment permanent mit Produkten, bei denen rezeptorisch bewusst auf den Einsatz von Zutaten verzichtet wird, die von ernährungswissenschaftlicher Seite als "Hauptallergene" eingestuft wurden und daher gemäß der europäischen Lebensmittelkennzeichnungsrichtlinie 200/13 (bisher nur) bei verpackter Ware deklarationspflichtig sind. Die als "o.d.A.-Menüs" oder "o.d.A.-Rezepte" gekennzeichneten Menü- und Rezeptvorschläge werden daher ohne einen der 14 Inhaltstoffe, die allergische Symptome auslösen können (s. Auflistung oben) hergestellt.

Technologisch unvermeidbare Spuren können jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. "o.d.A."-Produkte und damit zubereitete Rezepte und Menüs können daher nicht als "allergenfrei" bezeichnet werden. Im Rahmen einer freiwilligen Allergenkennzeichnung auf der Speisekarte, geben Produkte mit dem "o.d.A."-Siegel jedoch dem Koch die Sicherheit, dass sich aus der Rezeptur des Produktes keine Deklarationsnotwendigkeit ergibt.

 
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